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   OLG Hamburg, 02.10.2002 - 1 Verg 1/00   

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https://dejure.org/2002,14171
OLG Hamburg, 02.10.2002 - 1 Verg 1/00 (https://dejure.org/2002,14171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2002 - 1 Verg 1/00 (https://dejure.org/2002,14171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 1 Verg 1/00 (https://dejure.org/2002,14171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BIEGE besteht nicht mehr: Keine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Antragsbefugnis bei ARGE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 2
    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Antragstellers im Vergabenachprüfungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 223
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 12.12.2000 - 1 Verg 1/00

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 1 Verg 1/00
    Das vorliegende Vergabeverfahren bezog sich auf die Vergabe von Bauleistungen (Los 1 und Los 2) im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flugzeugwerks in H. im Hinblick auf die Produktion des Großraumflugzeugs A 380, mit dem sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.12.2000 (NZBau 2001, 460) befasste.
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 Verg 9/07

    Ausschluss einer Bietergemeinschaft aus einem Vergabeverfahren wegen der

    Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 1 Verg 1/00 - die Antragsbefugnis der das Nachprüfungsverfahren einleitenden Bietergemeinschaft zwar mit der Begründung versagt, ihr Angebot habe keine konkreten Aussichten auf den Zuschlag gehabt, weil zwischenzeitlich zwei Unternehmen aus der Bietergemeinschaft ausgeschieden seien.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08

    Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass die rechtliche Identität des Bieters in Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Abschluss desselben nicht verändert werden darf (vgl. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 22. Februar 2008 - VK 1 - 4/08, Umdruckseite 14; VK Südbayern, Beschluss vom 09. April 2003 - 11 - 03/03; OLG Celle, Beschluss vom 05. September 2007 - 13 Verg 9/07, VergabeR 2007, 765 - Juris-Ausdruck Rn. 57; vgl. auch OLG Hamburg NZBau 2003, 223; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - VII -Verg 30/06 - VergabeR 2007, 92 - Juris-Ausdruck Rn. 13).

    Angebote von Bietern, die sich - wie die Beigeladene im vorliegenden Fall - nicht im Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben und vom Auftraggeber nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden sind, sind zwingend auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - VII-Verg 30/06 - VergabeR 2007, 92 - Juris-Ausdruck Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 05. September 2007 - 13 Verg 9/07, VergabeR 2007, 765 - Juris-Ausdruck Rn. 63; Robbe IBR 2008, 236; Schranner in Ingenstau-Korbion, VOB A und B, 16. Auflage, § 8 Rn. 56; siehe auch OLG Hamburg NZBau 2003, 223).

  • VK Bund, 22.02.2008 - VK 1-04/08

    Bauvorhaben Revitalisierung, hier: Innenausbau und Sonnenschutzarbeiten

    Dementsprechend können nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb und Angebotsaufforderung durch die Auftraggeberin keine Bietergemeinschaften mehr gebildet oder zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bietergemeinschaften nicht mehr in ihrer Zusammensetzung verändert werden; es tritt eine Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung bzw. Bildung von Bietergemeinschaften bei vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Ablauf der Teilnahmefrist und Aufforderung zur Angebotsabgabe ein (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 1 Verg 1/00; VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VK 2- 29/06; so auch Roth, NZBau 2005, 316, 317; Prieß/Gabriel, WuW 2006, 385, 388 m.w.N.; Ingenstau/Korbion-Schranner, VOB, 16. Aufl., § 8 Rn. 56).
  • VK Bund, 30.05.2006 - VK 2-29/06

    Vergabe einer Baumaßnahme

    In einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wie dem vorliegenden tritt die Bindung bezüglich der Zusammensetzung bzw. Bildung einer Bietergemeinschaft sogar noch früher, nämlich mit Ablauf der Teilnahmefrist und Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ein (OLG Hamburg, Beschluss v. 2. Oktober 2002, 1 Verg 1/00, NZBau 2003, 223 f.).
  • OLG Hamburg, 10.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Beteiligung einer Bietergemeinschaft; Einlegung der Beschwerde ohne Beteiligung

    Insofern unterscheidet sich dieser Fall von der Entscheidung des Senats vom 2. Oktober 2002 in der Vergabesache 1/00 (A 3XX-Mühlenberger Loch -NZBau 2003, 223, 224-).
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